Wildunfall? Wir helfen.
Vom Hasen bis zum Hirsch – durchschnittlich jede Stunde prallt ein Auto mit einem Wildtier zusammen. Mehr als 60 Personen werden dabei pro Jahr verletzt, über 20'000 Tiere sterben. Diese Unfälle verursachen Schätzungen zufolge Kosten in Höhe von 40 bis 50 Millionen Franken. Wie aber sind Zusammenstösse mit Hirsch, Reh und Fuchs versicherungstechnisch abgesichert?
Besonders im Herbst nimmt die Anzahl der Wildunfälle wieder zu. Denn die Tiere finden nicht mehr so einfach Futter und wandern auf Nahrungssuche auf bestimmten Wegen – sogenannten Wildwechseln. Anderseits ist es für die Automobilisten schwer, bei der früh einsetzenden Dämmerung einen Wildwechsel schnell genug zu erkennen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit für einen Wildunfall in den Kantonen Jura, Graubünden, Freiburg und Schaffhausen siebenmal höher als im Kanton Genf und rund dreimal höher als in Zürich oder Basel-Land, wie eine grosse Schweizer Versicherungsgesellschaft ermittelte. Auch städtische Gebiete sind betroffen: Jährlich registriert beispielsweise die Stadt Zürich mehr als 113 Wildunfälle.
Kommt es zu einem Zusammenprall, dann landet das Tier im schlimmsten Fall auf der Motorhaube und durchbricht die Windschutzscheibe. Wie kann das verhindert werden?
Tipps zum Vermeiden von Wildunfällen
- Achten Sie auf Verkehrsschilder mit dem Hinweis auf Wildwechsel.
- Fahren Sie auf Landstrassen und in Waldgebieten langsamer und mit grösserem Sicherheitsabstand. Behalten Sie den Wald- und Feldrand im Blick.
- Scheinwerfer einschalten, um Wildtiere möglichst frühzeitig zu sehen – und diese zu warnen.
Rennt trotz aller Vorsicht ein Reh auf die Fahrbahn oder springt es direkt vors Auto, raten Unfallforscher zur Vollbremsung. Dabei sollten heftige Lenkbewegungen vermieden werden. Ratsam ist auch, abzublenden und zu hupen, damit das Tier verschwindet. Denn meist ist es mit Artgenossen unterwegs, sodass man mit weiteren Wildtieren am selben Ort rechnen muss.
Verhalten bei einem Unfall
Kollidiert man mit einem Wildtier, helfen diese Tipps:
- Anhalten und Warnblinker einschalten.
- Unfallstelle mit Pannendreieck sichern. Wer einfach wegfährt, begeht nicht nur Fahrerflucht, sondern riskiert eine Anzeige wegen Tierquälerei. Denn das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass sich ein Lenker um ein verletztes Tier kümmern muss, indem er die Polizei bzw. den Wildhüter alarmiert.
- Genauen Ort der Kollision merken.
- Schauen, wo das Tier liegt oder Fluchtrichtung, z.B. mit einem Taschentuch, markieren.
- Getötete Tiere vom Strassenrand ziehen, um weitere Unfälle mit nachfolgenden Fahrzeugen zu vermeiden. Sie dürfen nicht im Auto wegtransportiert werden. Dem Fahrer kann sonst der Vorwurf gemacht werden, Beweismittel vernichtet oder sogar Wilderei betrieben zu haben.
- Ein verletztes Tier nicht berühren oder fangen. Es ist den Umgang mit Menschen nicht gewohnt und könnte beissen oder versuchen, mit letzter Kraft zu flüchten.
- In jedem Fall die Polizei oder den Wildhüter rufen (Tel. 117), denn Wildunfälle sind meldepflichtig.
- So schnell wie möglich die Versicherung kontaktieren.
Text: comparis.ch
Informationsbroschüre zu Wildunfällen der Jagdgesellschaft Falkenstein
Informationen zu Wildunfällen im Kanton Solothurn.pdf | 102 KB | |
Vorgehen verletzte Wildtiere SO_extern.pdf | 78 KB | |
Vorgehen verletzte Wildtiere SO_intern.pdf | 76 KB |